biete ich überwiegend im Familienrecht an.
Familiäre Konflikte, Trennung und Scheidung berühren oft den Kernbereich der eigenen Existenz und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung des persönlichen Lebens. Die anwaltliche Begleitung in dieser oft sehr schwierigen und belastenden Lebenssituation erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen vor allem Sensibilität und Verhandlungsgeschick.
Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht und der Umgang mit den Kindern, die Aufteilung des Vermögens und der Schulden, der Zugewinnausgleich, die Hausratsteilung, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt und erbrechtliche Fragen sind nur eine Auswahl der vielfältigen Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung stellen können.
Ich lege Wert auf umfassende persönliche juristische Beratung. Ziel sind individuell maßgeschneiderte Gesamtlösungen, die eine Lebensperspektive für die Zukunft eröffnen.
Wo es möglich und sinnvoll erscheint biete ich die Möglichkeit, im Rahmen einer Mediation einvernehmliche Regelungen für individuelle Problembereiche zu entwickeln.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Hierzu gehört auch, dass die Rechtsanwaltsgebühren für Sie transparent und kalkulierbar sind.
Für die familienrechtliche Erstberatung fällt i. d. R. eine Gebühr in Höhe von 190,-- € zzgl. MwSt an. Für die weitere Beratung wird eine Gebührenvereinbarung getroffen. Sobald ein Anwalt nach außen auftritt, gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG). Danach werden die Gebühren durch den Wert des Streitgegenstandes bestimmt, der im Einzelfall ermittelt werden muss.
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltsgebühren zu zahlen, können Sie möglicherweise Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erhalten.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese möglicherweise die Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten.