Das Verfahren der kooperativen Praxis stellt eine Kombination aus der üblichen anwaltlichen Vertretung und Mediation dar. Jeder Beteiligte beauftragt einen eigenen im Verfahren der kooperativen Praxis ausgebildeten Anwalt, um gemeinsam eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten.
Aufgabe der beauftragten Anwältinnen und Anwälte ist es nicht, stets das Bestmögliche für den eigenen Mandanten herauszuholen, sondern eine für alle interessengerechte und somit tragfähige Lösung zu suchen. Hierzu finden Verhandlungsgespräche statt, an denen die beteiligten Konfliktpartner gemeinsam mit ihren Anwälten teilnehmen. Diese Gespräche bereite ich als Ihre Anwältin mit Ihnen vor.
Wann eignet sich die kooperative Praxis?
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich ein anwaltliches Netzwerk gegründet, das die kooperative Praxis gezielt als Konfliktbearbeitungsmethode anbietet. Alle mitwirkenden Anwältinnen und Anwälte können in diesem Bereich spezifische Kennntisse vorweisen.